logopaedieschule-fuerth.bfz.de Logopädie Fürth
Voraussetzungen
VORAUSSETZUNGEN UND BEWERBUNG
Vor Beginn der Logopädie-Ausbildung sollten Sie die Zugangsvoraussetzungen und die persönliche Ausbildungseignung beachten. Wichtig ist dabei auch Ihre persönliche Selbsteinschätzung.
Selbsteinschätzung
Ob eine Logopädie-Ausbildung das Richtige für Sie ist, können Sie selbst am besten beurteilen. Die Fragen können Ihnen bei Ihrer Einschätzung helfen:
- Habe ich Freude am Umgang mit Menschen verschiedenen Alters?
- Habe ich Interesse an medizinischen und sozialen Tätigkeiten?
- Habe ich Spaß an Musik, Sprache, Stimme und Lesen
- Bin ich geduldig, einfühlsam und kommunikativ?
- Kann ich gut mit Menschen umgehen, die körperliche oder psychische Einschränkungen haben?
- Bin ich auch bereit, Verwaltungs- und Schreibarbeiten zur Planung, zur Steuerung und zur Dokumentation zu erledigen?
- Kann ich eigenverantwortlich, aber auch im Team arbeiten?
- Habe ich Schwierigkeiten mit Körperkontakt mit Patientinnen und Patienten?
- Habe ich eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft?
Wenn Sie diese Fragen für sich positiv beantworten können, dann bewerben Sie sich gerne an unserer Berufsfachschule für Logopädie in Fürth.
Zugangsvoraussetzungen zur Logopädie-Ausbildung
- Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung, mittlerer Schulabschluss
- oder Fachhochschulreife/allgemeine Hochschulreife
- oder 9-jähriger Mittelschulabschluss (Hauptschule) plus eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung.
Keine Voraussetzung, aber wünschenswert: ein Schnupperpraktikum in einer logopädischen Einrichtung/Abteilung, um einen Einblick in den Beruf zu erhalten.
Eignung für eine Logopädie-Ausbildung
Die Arbeit in der Logopädie zeichnet sich durch die enge Arbeit mit und am Menschen aus. Die Tätigkeit stellt Anforderungen an ihre Stimme, Sprache und ihre Belastungsfähigkeit. Daher ist es wichtig, dass Sie über adäquate Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (C1-Niveau) verfügen, eine gesunde Stimme, eine saubere Artikulation und ein unauffälliges Hörvermögen aufweisen. Darüber hinaus sollten Sie psychisch und körperlich belastbar sein und keine im Führungszeugnis aufgeführten Straftaten vorweisen.
Um diese Voraussetzungen sicherzustellen, benötigen wir von Ihnen ein aktuelles Gesundheitszeugnis, eine stimmärztliche Untersuchung und ein amtliches Führungszeugnis. Die Zeugnisse dürfen zum Schulstart nicht älter als drei Monate sein.
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen
- Aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben
- Bewerbungsbogen
- Zeugnisse/Nachweise über die geforderte schulische und berufliche Vorbildung in beglaubigter Fotokopie
- Nachweise über geleistete Praktika, Zivildienst, Soziales Jahr oder ähnliches
- Kopie des Impfpasses für den Nachweis der Masernimpfung
- Beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde
Folgende Unterlagen sollen nicht älter als drei Monate zu Beginn der Ausbildung sein:
- Attest über die Funktionsfähigkeit der Stimmbänder und des Gehörs durch eine*n HNO-Arzt/Phoniater*in
- Attest eines*r Allgemeinmediziner*in
- Amtliches Führungszeugnis
Um die Aktualität der Atteste und des Führungszeugnisses zu garantieren, kann eine Beantragung ab Anfang Juli erfolgen.
Bitte beachten Sie: Ausländische Zeugnisse benötigen eine Anerkennung über die Zeugnisanerkennungsstelle. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Bewerbungsverfahren
Wenn Sie alle benötigten Unterlagen haben und sich für eine Ausbildung an einer unserer Schulen bewerben möchten, können Sie dies gleich hier über unser Bewerbungsformular tun. Halten Sie bitte alle Unterlagen als PDF-Datei bereit zum Upload. Alternativ ist auch eine Sendung der Bewerbungsunterlagen per Post möglich.
So geht's
- Ein amtliches Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung.
- Ein ärztliches Attest stellt Ihnen Ihr*e Hausärzt*in nach einer entsprechenden Untersuchung aus.
- Ein Attest über die Funktionsfähigkeit der Stimmbänder und des Gehörs durch eine*n HNO-Ärzt*in/Phoniater*in.
- Sollten Sie Zeugnisse beibringen, die nicht in Deutschland ausgestellt worden sind, wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle oder melden Sie sich bei uns. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Zeugnisse anerkennen zu lassen.
Sie haben noch Fragen?
Falls Sie noch Fragen haben oder nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an unser Sekretariat.
