logopaedieschule-fuerth.bfz.de Logopädie Fürth
Ausbildungsablauf
AUSBILDUNGSABLAUF
Hier können Sie sich umfassend über den Ausbildungsablauf zum*r staatlich anerkannten Logopäd*in an unserer bfz Schule informieren.
Ausbildung zum*zur Logopäd*in
Die Ausbildung zum Logopäden beziehungsweise zur Logopädin erfolgt in Vollzeit. Das bedeutet, dass Sie durchschnittlich 40 Unterrichtsstunden haben. Der gesamte Unterricht verteilt sich etwa gleichwertig über den gesamten Ausbildungsverlauf in Theorie und Praxis.
Bitte beachten Sie: Die Ferien orientieren sich an den bayerischen Schulferien – fragen Sie nach den konkreten Ferienterminen.
Drei Jahre Vollzeit – Start jährlich im Oktober
- Die Ausbildung zum*zur Logopädin startet an unseren Schulen jährlich im Oktober.
- Der theoretische Unterricht (insgesamt 1.780 Stunden) findet an der Berufsfachschule für Logopädie statt.
- Die praktische Ausbildung (insgesamt 2.300 Stunden) erfolgt an verschiedenen Lernorten in der Praxis.
- Die Inhalte orientieren sich an der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO).
- Die Ausbildung wird durch ein staatliches Examen abgeschlossen.
Theorie und Praxis eng verzahnt
Wir verfolgen an unserer Schule zwei Schwerpunkte: Praxisnähe und Vorbereitung auf ein weiterführendes Studium.
Entsprechend bieten wir Ihnen
- ein Team aus langjährig erfahrenen haupt- und nebenberuflich tätigen Lehrkräften, wie Logopäd*innen, Mediziner*innen, Psycholog*innen und Pädagog*innen,
- eine fundierte und praxisnahe theoretische Ausbildung – besonders hinsichtlich evidenzbasierter Therapiekonzepte und Diagnostik,
- erweiterte Unterrichtsinhalte, wie zum Beispiel Berufs- und Staatskunde, berufssprachliche Förderung,
- hauptberufliche Lehrkräfte in der praktischen Ausbildung,
- ausreichend bestehende Kooperationsplätze in langjähriger Zusammenarbeit mit der Schule,
- Unterstützung bei der Bewerbung und Stellenvermittlung während und auch nach der Ausbildungszeit sowie
- die Möglichkeit eines zusätzlichen Studiums bei unseren Kooperationspartnern der Hamburger Fernhochschule (HFH) in „Therapie- und Pflegewissenschaft B. Sc.“ oder bei der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) Bamberg in „Logopädie B.Sc.“
Theoretischer Unterricht
Berufs- und Staatskunde (60 Stunden)
- Allgemeine Berufskunde
- Projektlerngebiet Berufskunde
- Staatsbürgerkunde
- Gesetzeskunde
Anatomie und Physiologie (100 Stunden)
- Zelle und Gewebe
- Herz-Kreislauf-System
- Haltungs- und Bewegungsapparat
- Atmungs-, Sprech- und Stimmorgane, Hörorgan
- Nervensystem und allgemeine Krankheitslehre
Pathologie (20 Stunden)
- Krankheit und Krankheitsursachen
- Reaktionen, Entzündungen
- Hypertrophie, Atrophie, Nekrose
- Thrombose, Embolie, Infarkt
- Wundheilung, Blutungen, Geschwülste
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde (60 Stunden)
- Erkrankungen des Ohrs, Nase und der Nasennebenhöhlen
- Erkrankungen der Mundhöhle, des Rachens und des Kehlkopfs
- Erkrankungen von Hals und Speicheldrüsen
- Erkrankungen der Hirnnerven (VII - XII)
Pädiatrie und Neuropädiatrie (80 Stunden)
- Normale als auch pathologische Entwicklung in der prä-, peri- und postnatalen Phase
- Erkrankungen der Atmungs- und Kreislauforgane sowie Infektionskrankheiten
- Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Erkrankungen
- Impfungen und Impfschäden
Kinder- und Jugendpsychiatrie (40 Stunden)
- Die geistige Entwicklung sowie Störungsbilder
- Spezielle Psychopathologie
Neurologie und Psychiatrie (60 Stunden)
- Erkrankungen des zentralen Nervensystems und des peripheren Nervensystems
- Neurologische Untersuchungsverfahren
- Neurosen und Psychosen
Kieferorthopädie und Kieferchirurgie (20 Stunden)
- Erkrankungen des Gesichtsschädels, der Mundhöhle und der Kauorgane
Phoniatrie (120 Stunden)
- Kindersprache
- Stimmstörungen, Stimmveränderungen nach Kehlkopfoperationen
- Erworbene Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen, cerebrale Bewegungsstörungen
Aphasiologie (40 Stunden)
- Aphasieformen
- Begleitende Hirnleistungsstörungen
Audiologie und Pädaudiologie
- Akustische Grundlagen
- Methoden der Hörprüfungen bei Kindern und Erwachsenen
- Schwerhörigkeit und soziale Behinderungen
Elektro- und Hörgeräteakustik
- Hörgerätetechnik
- Elektroakustik
- Technische Grundlagen der Sprach- und Schallaufzeichnung, -messung und -wiedergabe
Logopädie (480 Stunden)
- Kindliche Sprachentwicklungsstörungen
- Stimmstörungen
- Aphasien
- Redeflussstörungen
Phonetik/Linguistik (80 Stunden)
- Grundlagen der Phonetik und Linguistik
- Transkriptionssysteme und -übungen
- Spracherwerb
- Psychologische und neurologische Prozesse der Sprachverarbeitung
Psychologie und klinische Psychologie (120 Stunden)
- Einführung in die Entwicklungspsychologie
- Ausgewählte Entwicklungsprozesse I und II
- Entwicklung der Sprache
- Psychodiagnostik
- Neuropsychologie und Klinische Psychologie
Soziologie (40 Stunden)
- Medizinische Soziologie: Bevölkerungsstruktur und Gesundheitswesen
- Sozialisation und Soziologie des Alterns
- Soziale Dimensionen von Krankheit
- Soziale Strukturen im beruflichen Umfeld
Pädagogik (60 Stunden)
- Intentionale und funktionale Erziehung
- Pädagogische Interventionen
- Methoden und Medien des Lehrens und Lernens
- Sozialpädagogik
Sonderpädagogik (80 Stunden)
- Grundlagen der Sonderpädagogik
- Schwerhörigenpädagogik
- Gehörlosenpädagogik
Stimmbildung
- Atemtypen, Atemführung
- Stimmhygiene
Sprecherziehung (100 Stunden)
- Sprechgestaltung
- Rethorik
Fachpraktischer Unterricht
Theorie und Fachpraxis
Die Ausbildung zum Logopäden beziehungsweise zur Logopädin umfasst eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis, um eine fundierte und praxisnahe Qualifikation zu gewährleisten. Sie entwickeln therapeutische Fertigkeiten für die Arbeit mit Patienten und Patientinnen.
Dies wird durch begleitende Reflexionseinheiten, Fallbesprechungen und Supervisionen unterstützt. So wird sichergestellt, dass die theoretischen Kenntnisse direkt in die praktische Ausbildung integriert werden können.
Daneben haben auch Unterrichte wie Stimmbildung und Sprecherziehung eine zentrale Rolle. Sie dienen dazu, die eigenen sprachlichen und stimmlichen Fähigkeiten zu schulen, die Stimme belastbar und gesund zu halten und die eigene Artikulation, Betonung und Sprechtechnik zu verbessern.
Arbeit mit dem Patient*innen
Im 2. und 3. Ausbildungsjahr ist ein Schwerpunkt der praktischen Ausbildung die Arbeit mit eigenen Patienten und Patientinnen. Diese findet in Lerntandems oder in der Kleingruppe statt.
- Sie hospitieren bei Therapien.
- Sie führen selbst logopädische Therapien unter Supervision der Lehrkräfte durch.
- Sie erheben die Diagnostik und erstellen Therapiepläne für die unterschiedlichsten Patientengruppen.
- Sie wenden Therapieansätze aus der Theorie in der Praxis an und passen diese an die Patient*innen an.
- Sie reflektieren und dokumentieren die Therapieabläufe.
Umsetzung in der Praxis
Die praktische Ausbildung findet in unterschiedlichen Einsatzbereichen statt. Zum einen in der eigenen angegliederten Praxis für Logopädie, in Kliniken und Reha-Einrichtungen, in logopädischen Praxen, Schulen und Fördereinrichtungen. Darüber hinaus nehmen sie an Exkursionen teil und können ihr Wissen in zwei externen Praktika unter Beweis stellen.
Staatliche Abschlussprüfungen
Die Prüfungen zum*r Logopäd*in bestehen aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen. Wir bereiten Sie bestens auf Ihre Abschlussprüfungen vor und bieten Ihnen intensive Unterstützung während der gesamten Ausbildung.
Schriftliche Prüfungen
Sie haben schriftliche Prüfungen in folgenden Fächern:
- Logopädie
- Phoniatrie einschließlich HNO
- Neurologie und Psychiatrie
- Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
- Audiologie und Pädaudiologie
In diesen Fächern sind in je einer Aufsichtsarbeit von 90 Minuten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen schriftlich gestellte Fragen zu beantworten. Kenntnisse in Anatomie und Physiologie werden in die Prüfung einbezogen.
Praktische Prüfungen
Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf die angewandte Logopädie. Es sind nach LogAPrO zwei praktische Prüfungen abzulegen.
Langzeitprüfung (LZP)
Die Behandlung des*r Patient*in erfolgt bis zum Ende des Prüfungspraktikums. Während der praktischen Prüfung hat der Prüfling eine Behandlung durchzuführen. Während des Prüfungspraktikums ist für den*die Patient*in eine Behandlungsdokumentation in Form einer Patientenakte vom Prüfling selbstständig zu führen.
Kurzzeitprüfung (KZP)
Der Prüfling hat an einem*r ihm unbekannten Patient*in oder einer Gruppe von solchen eine Behandlung durchzuführen.
Die zu behandelnden Störungsbilder in der LZP und KZP sind nicht identisch. Die Auswahl und Zuweisung der Patient*innen erfolgen generell durch den Prüfungsausschuss.
Mündliche Prüfungen
Sie haben mündliche Prüfungen in folgenden Fächern:
- Logopädie
- Phoniatrie einschließlich HNO und Stimme
- Pädagogik und Sonderpädagogik
- Psychologie und klinische Psychologie
- Phonetik und Linguistik
Ihr Abschluss
Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung Logopädin beziehungsweise Logopäde zu führen und eine dementsprechende Tätigkeit auszuüben.
